Als externer Sprachnachweis für Japanisch kann die Prüfung JLPT abgelegt werden. Als Äquivalent für Japanisch A1 wird der JLPT auf Level 5 anerkannt, als Äquivalent für Japanisch A2 wird Level 4 des Tests benötigt.
Studierende, die diese Option der Anrechnung von Japanisch für den Fremdsprachennachweis an der Universität St.Gallen wählen, müssen ergänzend zur JLPT-Prüfung eine mündliche Prüfung ablegen, da eine solche im JLPT nicht enthalten ist. Diese mündliche Prüfung kann am Sprachenzentrum der Universität St. Gallen abgelegt werden.
Die mündliche Japanisch-A1-Prüfung am Sprachenzentrum hat das gleiche Format wie die normale mündliche Japanisch-A1-Prüfung an der Uni St. Gallen. An der Universität St. Gallen verwenden wir das Buch "Minna no Nihongo, Shokyu 1" (A1) bzw. "Shokyu 2" (A2). Die Prüfung hat 5 Teile: sich vorstellen, vorlesen, gelenkter Dialog, Fragen beantworten und Sätze ergänzen. Die Prüfung richtet sich nach dem Stoff des Japanisch-Kurses, doch orientiert sie sich grundsätzlich am Inhalt der JLPT-Prüfungen.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt beim Sprachenzentrum (sprachenzentrum@unisg.ch). Die Gebühr für die mündliche Prüfung beträgt CHF 50. Die Gebühr ist vor dem Ablegen der Prüfung beim Sprachenzentrum zu bezahlen. Bei der Anmeldung ist eine Frist für die Organisation der Prüfung einzukalkulieren; der Termin wird nach Absprache mit den Prüfenden festgelegt (Empfehlung: Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin).
Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich. Jede Wiederholung kostet CHF 50.-.
Das Erfordernis der mündlichen Prüfung gilt für den Nachweis des JLPT Level 4 und 5. Studierende, die ein JLPT-Zertifikat der Stufe 4 oder höher vorweisen, sind von der mündlichen Ergänzungsprüfung A1 befreit, eine Befreiung von der Prüfung A2 erfordert ein JLPT-Zertifikat der Stufe 3 oder höher.