Als externer Sprachnachweis für Chinesisch kann die Prüfung HSK abgelegt werden (als Äquivalent für Chinesisch A1 wird HSK 2 anerkannt, als Äquivalent für Chinesisch A2 HSK 3).
Studierende, die diese Option wählen, müssen ergänzend zur HSK-Prüfung eine mündliche Prüfung ablegen, da eine solche in HSK nicht enthalten ist. Diese mündliche Prüfung kann am Sprachenzentrum der Universität St. Gallen abgelegt werden.
Die mündliche Chinesisch-A1-Prüfung am Sprachenzentrum hat das gleiche Format wie die normale mündliche Chinesisch-A1-Prüfung an der Uni St. Gallen. An der Universität St. Gallen verwenden wir das Buch «China entdecken 1», von der Einheit "Einstieg" bis zur Einheit 8. Die Prüfung hat 5 Teile: sich vorstellen, vorlesen, gelenkter Dialog, Fragen beantworten und Sätze ergänzen. Die Prüfung richtet sich nach dem Stoff des Chinesisch-Kurses, aber sie orientiert sich grundsätzlich am Inhalt von HSK 2.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt beim Sprachenzentrum (sprachenzentrum@unisg.ch). Die Gebühr für die mündliche Prüfung beträgt CHF 50. Die Gebühr ist vor dem Ablegen der Prüfung beim Sprachenzentrum zu bezahlen. Bei der Anmeldung ist eine Frist für die Organisation der Prüfung einzukalkulieren; der Termin wird nach Absprache mit den Prüfenden festgelegt (Empfehlung: Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin).
Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich. Jede Wiederholung kostet CHF 50.-.
Das Erfordernis der mündlichen Prüfung gilt für den Nachweis der HSK-Stufen 2 und 3. Studierende, die ein HSK-Zertifikat der Stufen 4 oder höher vorweisen, sind von der mündlichen Ergänzungsprüfung befreit.